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Alpakas halten in Österreich: Vorschriften und Pflichten

Vom AlpacaKeep-Team8 Min. Lesezeit
Vier Alpakas auf einer eingezäunten österreichischen Hangweide neben einem Holzunterstand
Inhalt
  1. Österreichs Alpaka-Vorschriften auf einen Blick
  2. Alpakahaltung binnen 7 Tagen melden
  3. Jedes Alpaka richtig kennzeichnen
  4. Mindestfläche vor dem Kauf prüfen
  5. Unterstand, Zaun und Gruppenhaltung
  6. Aufzeichnungen einfach und zuverlässig führen
  7. Alpakas in ein anderes EU-Land bringen
  8. Checkliste vor dem Einzug
  9. Quellen & Weiterführende Informationen

Wenn du in Österreich Alpakas halten möchtest, klärst du zuerst drei Dinge: die Meldung der Haltung, die korrekte Kennzeichnung jedes Tieres und die gesetzlichen Mindestanforderungen an deinen Standort. Die erste Frist läuft schnell: Du musst die Haltung innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Beginn melden [1].

Diese Meldung ist nicht dasselbe wie ein Zuchtbuch. Durch die amtliche Registrierung weiß die Behörde, wo Tiere gehalten werden. Ein Zuchtbuch dokumentiert dagegen die Abstammung und ist in der Regel freiwillig.

Zuletzt geprüft: August 2026. Das ist eine praktische Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Wie die Vorgaben in deinem Bezirk umgesetzt werden, bestätigst du am besten bei deiner Bezirksverwaltungsbehörde.

Österreichs Alpaka-Vorschriften auf einen Blick

Was du erledigen musstFrist oder Mindestvorgabe
Haltung registrierenInnerhalb von 7 Tagen nach Beginn
Jedes Alpaka kennzeichnenIm Geburtsbetrieb, innerhalb der nationalen Frist und spätestens nach 9 Monaten; immer vor dem Verlassen des Betriebs
Ende der Haltung meldenBis 1. April des Folgejahres
Alpakas in der Gruppe haltenPflicht; nur enge vorübergehende Ausnahmen
Unterstand und sicheren Zaun bereitstellenFür die ganze Gruppe erforderlich
Betriebliche Aufzeichnungen führenNach EU-Tiergesundheitsrecht erforderlich

Alpakahaltung binnen 7 Tagen melden

Das österreichische VIS wird von Statistik Austria betrieben. Die amtliche Seite zählt Alpakas ausdrücklich zu den Kamelartigen und verlangt, dass du eine neue Kamelidenhaltung innerhalb von 7 Tagen bei der Bezirksverwaltungsbehörde meldest [1]. Je nach Wohnort ist das normalerweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.

Du hast zwei Möglichkeiten:

  • Du meldest die Haltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde; oder
  • du registrierst dich selbst über das VIS-Formular.

Im Formular werden deine Daten, die Betriebsadresse und die gehaltenen Tierarten abgefragt. Wähle Kamelartige und trage die aktuelle Anzahl ein. Hast du bereits eine VIS-Registrierungsnummer, auch LFBIS-Nummer genannt, legst du keine zweite Registrierung an. Frag das VIS oder deine Behörde, wie du die Alpakas zum bestehenden Betrieb hinzufügst [2].

Die amtlichen Hinweise nennen weder eine Mindestzahl noch eine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Deshalb meldest du auch eine kleine private Gruppe. Gibst du die Alpakahaltung vollständig auf, musst du das bis zum 1. April des Folgejahres melden [1].

Muss ich den Bestand jedes Jahr melden?

Die VIS-Jahreserhebung mit Stichtag 1. April betrifft Schweine, Schafe und Ziegen. Kamelartige gehören nicht zu dieser Erhebung [3]. Eine routinemäßige jährliche Bestandsmeldung für Alpakas veröffentlicht das VIS daher nicht.

Deine eigenen Aufzeichnungen musst du trotzdem aktuell halten. Außerdem kann die Behörde im Einzelfall Informationen anfordern.

Jedes Alpaka richtig kennzeichnen

Die Vorschriften zur Einzeltierkennzeichnung kommen aus dem EU-Recht. Nach Artikel 73 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035 gibt es zwei Möglichkeiten:

  • eine herkömmliche Ohrmarke an jedem Ohr; oder
  • einen injizierbaren Transponder [5].

Die Kennzeichnung wird im Geburtsbetrieb angebracht. Die Verordnung (EU) 2021/520 ergänzt die Frist: Der Mitgliedstaat legt sie fest, sie darf aber höchstens 9 Monate ab der Geburt betragen. Verlässt das Tier seinen Geburtsbetrieb früher, muss es bereits vor dem Abgang gekennzeichnet sein [6].

Verwende nur von der zuständigen Behörde zugelassene Kennzeichnungsmittel und frag bei deiner Bezirksverwaltungsbehörde, wo du sie beziehst. Geht eine Ohrmarke verloren oder ist ein Transponder nicht mehr lesbar, vergibst du nicht selbst eine neue Nummer, sondern klärst den Ersatz mit der Behörde.

Tiere, die vor dem 21. April 2021 nach den damals geltenden nationalen Regeln korrekt gekennzeichnet wurden, bleiben nach der Übergangsregel in Artikel 87 Absatz 4 anerkannt [5].

Dazu kommt eine österreichische Sonderregel. Nach § 36 der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 müssen Alpakas vor dem Ausstellen einer amtlichen Zertifizierung mit einem injizierbaren Transponder gekennzeichnet sein. Das gilt auch bei Impfungen gegen anzeigepflichtige oder andere veterinärrechtlich geregelte Tierkrankheiten und auf behördliche Anordnung [9]. Zwei Ohrmarken können damit den allgemeinen EU-Kennzeichnungsweg erfüllen, ohne den Chip in diesen Fällen zu ersetzen. Klär das vor einer bescheinigungspflichtigen Verbringung oder einer solchen Impfung mit der Behörde.

Mindestfläche vor dem Kauf prüfen

Die verbindlichen Haltungsanforderungen für Lamas und Alpakas stehen in Anlage 11 der 1. Tierhaltungsverordnung [4]. Sie regeln Gehege, Unterstand, Zaun, Gruppenhaltung und Fütterung.

GehegeartStall pro GruppeJe weiterem adulten TierGehege pro GruppeJe weiterem adulten Tier
Ausschließlich befestigter Boden6 m²2 m²250 m²40 m²
Sonstiges Gehege6 m²2 m²800 m²100 m²

Die Verordnung nennt einen Gruppenwert und einen Wert pro Tier. Die amtliche Checkliste zur Selbstevaluierung empfiehlt, den Gruppenwert für die ersten beiden Tiere anzusetzen und für jedes weitere adulte Tier den Einzelwert hinzuzurechnen [8]. Auf gewachsenem Boden ergibt das:

Adulte AlpakasStallGehege
26 m²800 m²
38 m²900 m²
410 m²1.000 m²

Das sind gesetzliche Mindestflächen, keine Garantie dafür, dass die Weide deine Gruppe ganzjährig ernährt. Boden, Niederschlag, Entwässerung und Weidemanagement können deutlich mehr Fläche nötig machen.

Unterstand, Zaun und Gruppenhaltung

Der Witterungsschutz muss allen Tieren gleichzeitig Platz bieten. Ein Unterstand braucht:

  • mindestens zwei Seitenwände und ein Dach;
  • eine lichte Höhe von mindestens 2 m; und
  • einen geschlossenen, trockenen und rutschfesten Boden [4].

Der Zaun muss gut erkennbar sein und darf die Tiere nicht verletzen. Stacheldraht ist verboten. Stehen die Tiere vorübergehend auf einer Weide ohne direkten Zugang zu einem Gebäude, brauchen sie ausreichenden natürlichen Schutz oder müssen bei schädlicher Hitze oder Nässe in ein Gehege mit Unterstand gebracht werden [4].

Lamas und Alpakas sind in Gruppen zu halten. Eine vorübergehende Einzelhaltung ist für zugekaufte, besonders aggressive oder behandelte Tiere erlaubt. Auch dann muss das Tier Sichtkontakt zu anderen Lamas oder Alpakas haben [4]. Eine gesetzliche Mindestzahl nennt die Verordnung nicht. Mit mindestens drei Tieren zu starten, ist dennoch die sicherere Lösung: Ein Todesfall oder Klinikaufenthalt lässt sonst sofort ein Tier allein zurück.

Ohne ständigen Weidezugang muss Raufutter jederzeit frei verfügbar sein. Vorratsfütterungen im Freien müssen überdacht sein [4].

Aufzeichnungen einfach und zuverlässig führen

Das EU-Tiergesundheitsrecht verlangt von registrierten Betrieben Aufzeichnungen. Artikel 102 der Verordnung (EU) 2016/429 umfasst die gehaltenen Tiere, Zu- und Abgänge mit Herkunft oder Ziel und Datum, Begleitdokumente, Todesfälle sowie passende Angaben zu Gesundheitsmaßnahmen und Behandlungen [7]. Die Daten müssen der Behörde zugänglich sein und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden; die zuständige Behörde kann eine längere Frist festlegen.

Für den Alltag hältst du am besten Folgendes an einem Ort fest:

  • Name und Ohrmarken- oder Transpondercode jedes Alpakas;
  • Geburtsdatum und aktueller Status;
  • Zu- und Abgänge mit Datum, Herkunft oder Ziel;
  • Todesfälle mit Datum;
  • Verbringungsbescheinigungen und tierärztliche Unterlagen; und
  • Behandlungen, Untersuchungsergebnisse und vom Tierarzt mitgeteilte Wartezeiten.

Papier oder eine Tabelle können genügen. Entscheidend ist, dass du Tier, Kennzeichnung und Verlauf ohne langes Suchen zusammenführen kannst. Unser Ratgeber zu Alpaka-Aufzeichnungen zeigt dir eine praktische Struktur.

Alpakas in ein anderes EU-Land bringen

Ein Alpaka von Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu bringen, ist mehr als ein normaler Verkauf mit Anhängerfahrt. Kameliden gelten im EU-Tiergesundheitsrecht als Huftiere. Artikel 143 der Verordnung (EU) 2016/429 verlangt für ihre Verbringung zwischen Mitgliedstaaten eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Tiergesundheitsbescheinigung [7].

Melde dich frühzeitig bei deiner Bezirksverwaltungsbehörde. Sie bestätigt die aktuellen Gesundheitsvoraussetzungen, organisiert die Bescheinigung und erklärt dir, was in TRACES erfasst werden muss. Da Österreich vor einer amtlichen Zertifizierung einen Transponder verlangt, klärst du das vor der Transportbuchung [9]. Prüfe außerdem, ob die Kennzeichnung am Tier genau zu den Papieren passt.

Checkliste vor dem Einzug

  1. Bezirksverwaltungsbehörde kontaktieren und den Ablauf vor Ort bestätigen.
  2. Haltung binnen 7 Tagen registrieren, über die Behörde oder direkt im VIS.
  3. Nutzbare Gehege- und Unterstandsfläche messen, nicht nur die Grundstücksgröße.
  4. Kennzeichnung vor Kauf oder Verbringung kontrollieren.
  5. Aufzeichnung vor dem Einzug anlegen, einschließlich Verkäufer, Datum und Kenncode.
  6. Grenzüberschreitende Papiere früh klären, wenn die Tiere aus dem Ausland kommen.

Den Überblick für mehrere Länder findest du unter Alpakas anmelden und Bestandsregister. Wie du die Daten praktisch organisierst, liest du in Alpaka-Aufzeichnungen führen.

Quellen & Weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Muss ich auch zwei Hobby-Alpakas in Österreich anmelden?

Ja. Laut VIS muss die Haltung von Kamelartigen innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. Eine Ausnahme für eine kleine Hobbyhaltung nennt die amtliche Seite nicht. Du kannst die Haltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde melden oder dich direkt im VIS registrieren.

Gibt es eine jährliche VIS-Bestandsmeldung für Alpakas?

Eine routinemäßige jährliche VIS-Meldung ist für Kamelartige nicht vorgesehen. Die Jahreserhebung zum 1. April betrifft Schweine, Schafe und Ziegen. Den Beginn der Alpakahaltung musst du trotzdem melden; wenn du die Haltung ganz aufgibst, meldest du das bis zum 1. April des Folgejahres.

Wie viel Platz brauchen Alpakas in Österreich?

Für ein Gehege auf gewachsenem Boden nennt Anlage 11 einen Gruppenwert von 800 m². Nach der Rechenweise der amtlichen Checkliste kommen für jedes weitere adulte Tier 100 m² hinzu. Drei adulte Alpakas brauchen damit mindestens 900 m² Gehege und 8 m² Stall. Die kleineren Werte gelten nur bei vollständig befestigtem Gehegeboden.

Brauchen Alpakas Ohrmarken oder einen Mikrochip?

Das EU-Recht erlaubt entweder eine herkömmliche Ohrmarke an jedem Ohr oder einen injizierbaren Transponder. Die Kennzeichnung erfolgt im Geburtsbetrieb, innerhalb der nationalen Frist und spätestens 9 Monate nach der Geburt. Österreich verlangt zusätzlich einen Transponder vor einer amtlichen Zertifizierung, bestimmten geregelten Impfungen oder auf behördliche Anordnung.

Darf ich ein Alpaka allein halten?

Nicht als normale Haltungsform. Anlage 11 schreibt Gruppenhaltung vor. Einzelhaltung ist nur vorübergehend in bestimmten Fällen erlaubt, etwa während einer Behandlung; das Tier muss weiterhin Sichtkontakt zu anderen Lamas oder Alpakas haben. Eine Mindestzahl nennt die Verordnung nicht. Mit mindestens drei Tieren zu planen, ist trotzdem vernünftig.

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