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Alpakas halten in der Schweiz: Anmeldung, Chip und Vorschriften

Vom AlpacaKeep-Team7 Min. Lesezeit
Drei Alpakas neben einem Behandlungstor und Holzunterstand auf einem Schweizer Kleinbetrieb
Inhalt
  1. Die Antwort in 30 Sekunden
  2. Bevor die Alpakas einziehen
  3. Die Chippflicht
  4. TVD-Nummer, Chipnummer und Tierverzeichnis sind nicht dasselbe
  5. Wenn ein Alpaka die Tierhaltung wechselt
  6. Mindestflächen und tägliche Haltung
  7. Arzneimittel dokumentieren
  8. Deine Checkliste
  9. Quellen & Weiterführende Literatur

Wer in der Schweiz Alpakas halten will, braucht mehr als Weide und Unterstand. Vor dem Einzug der Tiere musst du normalerweise die Tierhaltung anmelden, den Sachkundenachweis klären und prüfen, ob das Gehege den Tierschutzvorgaben entspricht. Danach brauchst du ein aktuelles Tierverzeichnis, die richtige Kennzeichnung, Begleitdokumente und Arzneimittelaufzeichnungen.

Der häufigste Denkfehler betrifft die TVD: Die Tierhaltung erhält eine TVD-Nummer, die einzelne Chipnummer eines Alpakas wird dort aber nicht separat gemeldet. Das bedeutet nicht, dass du nichts dokumentieren musst. Die Rückverfolgbarkeit läuft über dein Tierverzeichnis und die Begleitdokumente.

Zuletzt geprüft: August 2026. Grundlage sind die aktuellen Informationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), die Tierseuchenverordnung (TSV) und die Tierschutzverordnung (TSchV). Anmeldung und Vollzug liegen bei den Kantonen. Bestätige das Vorgehen deshalb beim kantonalen Veterinärdienst. Dieser Ratgeber ist eine praktische Orientierung, keine Rechtsberatung.

Die Antwort in 30 Sekunden

AufgabeWas zu tun istFrist
Tierhaltung anmeldenZuständige kantonale Stelle informieren und TVD-Nummer erhaltenInnerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eröffnung
Ausbildung klärenSachkundenachweis erwerben, sofern keine Ausnahme greiftVor Beginn der Haltung
Neugeborene chippenIn der Schweiz ab 1.11.2022 geborene Tiere kennzeichnenInnerhalb von 30 Tagen nach der Geburt
Tierverzeichnis führenTiere sowie alle Zu- und Abgänge erfassenAktuell halten und 3 Jahre aufbewahren
Begleitdokument verwendenBei Wechsel in eine andere Tierhaltung ausfüllen; Chipnummer eintragenMitführen und 3 Jahre aufbewahren
Arzneimittel dokumentierenBehandlungsjournal und bei Vorräten eine Inventarliste führenNach Behandlung aktualisieren; 3 Jahre aufbewahren

Bevor die Alpakas einziehen

Tierhaltung beim Kanton anmelden

Alpakas und Lamas gelten im Schweizer Tierseuchenrecht als Klauentiere. Deshalb muss die Tierhaltung auch dann angemeldet werden, wenn du nur zwei Tiere als Hobby hältst. Eine neue Tierhaltung, ein Wechsel der tierhaltenden Person oder die Auflösung meldest du der zuständigen kantonalen Stelle innerhalb von drei Arbeitstagen.

Wie das Amt und das Formular heissen, unterscheidet sich je nach Kanton. Nach der Anmeldung erhält die Tierhaltung eine TVD-Nummer, die später ins Begleitdokument gehört. Diese Nummer bezeichnet den Standort; sie bedeutet nicht, dass jeder Alpaka-Chip einzeln in der TVD erfasst wird.

Sachkundenachweis klären

In einer Tierhaltung bis zehn Grossvieheinheiten braucht die verantwortliche Person normalerweise einen anerkannten Sachkundenachweis. Bei Alpakas und Lamas beginnt die Pflicht nicht erst ab einer bestimmten Tierzahl. Sie kann also schon für ein Paar gelten.

Der Nachweis ist über einen anerkannten Kurs oder ein Praktikum möglich. Eine passende landwirtschaftliche Ausbildung kann ihn ersetzen. Wer bereits vor dem 1. September 2008 als Halter registriert war, muss die Ausbildung nicht nachholen. Frag beim Kanton oder bei einem vom BLV anerkannten Kursanbieter, was für dich gilt.

Die Chippflicht

Alpakas und Lamas, die ab dem 1. November 2022 in der Schweiz geboren wurden, müssen spätestens 30 Tage nach der Geburt gekennzeichnet werden. Vor diesem Datum geborene Tiere müssen aufgrund der Übergangsregel nicht nachträglich gechippt werden.

Bei einem in der Schweiz gekennzeichneten Tier wird der Chip auf der linken Halsseite, ungefähr eine Handbreit vor dem Schulterblatt gesetzt und direkt danach mit einem Lesegerät kontrolliert. Er muss die vorgeschriebenen ISO-Normen erfüllen und den Schweizer Landescode tragen. Eine Ohrmarke ist für Kameliden keine Alternative.

Verlass dich beim Kauf nicht nur auf einen Aufkleber oder eine handschriftliche Nummer. Lies den Chip am Tier aus, gleiche ihn mit Kauf- und Begleitdokumenten ab und speichere ihn im eigenen Tierverzeichnis.

Wer darf den Chip setzen?

Neben Tierärzten und entsprechend qualifizierten Fachpersonen dürfen auch fachkundige Tierhaltende Tiere aus der eigenen Haltung kennzeichnen. Die amtlichen Erläuterungen verstehen darunter eine tierärztliche Instruktion, ausreichend Übung unter Aufsicht und regelmässige Erfahrung-nicht bloss den Besitz der Ausrüstung.

Mikrochips werden über Tierärzte bezogen. Bei einer kleinen Haltung ist es meist am einfachsten, das Chippen dem Tierarzt zu überlassen. Willst du es selbst übernehmen, kläre Ausbildung und Ablauf vorher mit Tierarzt und kantonalem Veterinärdienst.

TVD-Nummer, Chipnummer und Tierverzeichnis sind nicht dasselbe

Die praktische Trennung sieht so aus:

  • Die Tierhaltung wird angemeldet und erhält eine TVD-Nummer.
  • Die einzelne Chipnummer des Alpakas wird nicht an die TVD gemeldet. Die aktuellen technischen Kontrollanweisungen des Bundes halten ausdrücklich fest, dass Kameliden ab dem 1. November 2022 gekennzeichnet, aber nicht einzeln in der TVD registriert werden.
  • Ein Tierverzeichnis ist trotzdem Pflicht. Haltende von Klauentieren müssen ein aktuelles Verzeichnis der vorhandenen Tiere sowie ihrer Zu- und Abgänge führen.

Nutze die Vorlage des BLV oder ein gleichwertiges System, das dieselben Angaben liefern kann. Für eine eindeutige Zuordnung solltest du mindestens Name, Chipnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Herkunft sowie Datum des Zu- oder Abgangs erfassen. Tierverzeichnis und zugehörige Begleitdokumente bewahrst du drei Jahre auf.

Eine Herdenmanagement-Software eignet sich dafür gut, ersetzt das vorgeschriebene Dokument aber nicht. Entscheidend ist, dass du die benötigten Daten bei einer Kontrolle exportieren oder ausdrucken kannst.

Wenn ein Alpaka die Tierhaltung wechselt

Wird ein Kamelid in eine andere Tierhaltung verbracht, stellt die abgebende Person ein Begleitdokument aus. Bei einem gekennzeichneten Alpaka gehört die Chipnummer hinein. Das Formular enthält ausserdem Herkunft, Ziel, Datum und die vorgeschriebene Gesundheitsbestätigung.

Das Dokument begleitet das Tier und ist grundsätzlich nur am Tag der Standortveränderung gültig. Für mehrtägige Veranstaltungen und die Sömmerung gibt es Ausnahmen, wenn das Tier in die ursprüngliche Haltung zurückkehrt und die Angaben weiterhin stimmen. Dokumente und Kopien werden drei Jahre aufbewahrt.

Ein kennzeichnungspflichtiges Tier darf ohne Kennzeichnung nicht in eine andere Haltung verbracht werden. Lies den Chip vor Verkauf, Ausstellung, Deckbesuch oder Pension aus und bereite die Unterlagen vor, solange das Tier noch im Gehege steht.

Mindestflächen und tägliche Haltung

Alpakas und Lamas müssen in Gruppen mit Artgenossen leben. Ein geschlechtsreifer Hengst darf nur dann einzeln gehalten werden, wenn er Sichtkontakt zu anderen Alpakas oder Lamas hat. Anbindehaltung ist verboten.

Die gesetzlichen Mindestflächen sind:

BereichMindestmass
Aussengehege, Gruppe bis 6 erwachsene Tiere250 m²
7. bis 12. erwachsenes Tier+30 m² je Tier
Ab dem 13. erwachsenen Tier+10 m² je Tier
Unterstand oder Stall, Gruppenhaltung2 m² je erwachsenes Tier
Unterstand oder Stall, zulässige Einzelhaltung4 m²

Nachzuchten bis sechs Monate dürfen im selben Gehege gehalten werden, ohne in dieser Tabelle mitzuzählen. Zusätzlich braucht es einen trockenen, eingestreuten oder anderweitig gegen Kälte isolierten Liegebereich, täglich mehrere Stunden Zugang zum Aussengehege sowie eine Scheuer- oder Wälzmöglichkeit. Stacheldraht ist verboten; entspricht das Gehege nur den Mindestmassen, muss der Boden befestigt sein. Wasser und Raufutter oder Weide müssen jederzeit verfügbar sein.

Die Zahlen sind gesetzliche Untergrenzen. Sie sagen nicht, wie viel Fläche du brauchst, um genug Futter zu erzeugen oder Matsch und Parasitendruck zu begrenzen. Dafür zählen Boden, Niederschlag, Hanglage und Weidemanagement.

Arzneimittel dokumentieren

Domestizierte Kameliden gelten im Schweizer Heilmittelrecht als Nutztiere, auch wenn du sie nur für Faser oder als Hobby hältst. Führe deshalb für aufzeichnungspflichtige Tierarzneimittel ein Behandlungsjournal und bei Vorrat eine Inventarliste. Erfasst werden Tier, Behandlungsdaten, Grund, Präparat, Menge, Absetzfrist und die abgabeberechtigte Person. Die Unterlagen bleiben drei Jahre erhalten.

Dein Tierarzt kann dir die aktuellen Bundesvorlagen geben und die richtige Absetzfrist nennen. Geh nicht davon aus, dass eine reine Hobbyhaltung diese Pflicht aufhebt.

Deine Checkliste

  1. Kantonalen Veterinärdienst kontaktieren und Tierhaltung anmelden.
  2. Prüfen, ob Ausbildung oder Erfahrung die Sachkundeanforderung erfüllen.
  3. Gehege, Unterstand, Zaun, Wasserversorgung und Gruppenzusammensetzung kontrollieren.
  4. Tierverzeichnis anlegen, bevor die ersten Alpakas eintreffen.
  5. Chip bei zugekauften Tieren auslesen und mit den Dokumenten abgleichen.
  6. Jedes in der Schweiz geborene Cria innerhalb von 30 Tagen chippen lassen.
  7. Begleitdokumente und Arzneimittelaufzeichnungen mindestens drei Jahre aufbewahren.

Kaufst du im Ausland, prüfe die Importbedingungen in der BLV-Importdatenbank und kontaktiere den kantonalen Veterinärdienst vor einer Anzahlung. Die Anforderungen hängen von Herkunft, Verwendungszweck und aktueller Tierseuchenlage ab.

Quellen & Weiterführende Literatur

Häufige Fragen

Brauchen alle Alpakas in der Schweiz einen Mikrochip?

Alpakas und Lamas, die ab dem 1. November 2022 in der Schweiz geboren wurden, müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt gechippt werden. Ältere Tiere müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Bei einem importierten Tier solltest du die vorhandene Kennzeichnung vor dem Kauf prüfen und den kantonalen Veterinärdienst fragen, ob noch etwas zu erledigen ist.

Darf ich meine Alpakas selber chippen?

Fachkundige Tierhaltende dürfen Tiere aus der eigenen Haltung kennzeichnen. Fachkunde bedeutet aber mehr als ein Lesegerät zu besitzen: Die amtlichen Erläuterungen nennen eine Instruktion durch den Tierarzt, ausreichende Übung unter Aufsicht und regelmässige Praxis. Chips werden über Tierärzte bezogen. Kläre Ausbildung und Vorgehen deshalb vorab mit Tierarzt und Kanton.

Muss ich die Chipnummer in der TVD melden?

Nein, die einzelne Chipnummer eines Kameliden wird nicht an die Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet. Du meldest aber die Tierhaltung, erhältst eine TVD-Nummer und führst ein aktuelles Tierverzeichnis. Wechselt ein gekennzeichnetes Alpaka in eine andere Tierhaltung, gehört die Chipnummer zudem ins Begleitdokument.

Muss ich auch eine kleine Hobbyhaltung anmelden?

Ja. Die Pflicht gilt ab dem ersten Alpaka oder Lama; eine Ausnahme für Hobbyhaltungen gibt es nicht. Eine neue Tierhaltung, ein Wechsel der tierhaltenden Person oder die Auflösung müssen der zuständigen kantonalen Stelle innerhalb von drei Arbeitstagen gemeldet werden.

Wie viel Platz brauchen zwei Alpakas?

Das gesetzliche Mindestmass für das Aussengehege beträgt 250 m² für eine Gruppe bis sechs Tiere. Auch zwei Alpakas brauchen deshalb 250 m². Dazu kommen in Gruppenhaltung mindestens 2 m² Unterstand oder Stall pro erwachsenem Tier. Das sind rechtliche Mindestwerte, keine Empfehlung für die ideale Weidefläche.

Brauche ich einen Sachkundenachweis?

In der Regel ja. In einer Haltung bis zehn Grossvieheinheiten braucht die verantwortliche Person für Alpakas oder Lamas einen anerkannten Sachkundenachweis. Eine passende landwirtschaftliche Ausbildung kann ihn ersetzen; wer bereits vor dem 1. September 2008 als Halter registriert war, muss ihn nicht nachholen. Kläre deinen Fall, bevor die Tiere einziehen.

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